Pädagogik

Unser Ziel ist die Entfaltung der individuellen Potentiale des Kindes
zu bewussten Fähigkeiten.

Schulleben

Unsere Schule ist der Ort, wo gemeinsames Wachsen stattfinden kann.

Willkommen!

Was die Schule ist

  • Private vierklassige Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht
  • Unterricht nach dem österreichischen Lehrplan für Volksschulen
  • Mo, Di, Do, Fr geöffnet von 07:45 – 16:00 Uhr,
    Mittwoch von 07:45 – 13:15 Uhr
  • Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum mit großzügigem Garten
Häufige Fragen
FAQ
Ganzheitliche Pädagogik

In unserer gelebten Beziehungskultur auf Augenhöhe fördern wir soziale Kompetenzen und prägen sie durch Anerkennung und Gleichwürdigkeit. Die Kinder begreifen dabei ihren eigenen Wert und den Wert anderer. Diese Erfahrung der Verbundenheit ermöglicht es den Kindern, sich zu öffnen, Aufmerksamkeit und Interesse zu entwickeln und somit lernbereit zu sein. Konflikte sehen wir als wertvolle Lernmöglichkeiten, die wir aufgreifen und gemeinsam betrachten.

Verschränkter Unterricht

Arbeitsphasen und Freizeit wechseln einander im Tagesablauf ab.
Die Kinder haben keine Hausaufgaben, die Festigung des Lernstoffes erfolgt in den über den Tag verteilten und an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Arbeitsphasen. Der Unterricht endet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag um 15:15 Uhr, am Mittwoch um 13:15 Uhr.

Leistungsbeurteilung

Die Beurteilung erfolgt mit dem Lernzielkatalog - Im „Buch der Lernziele“ werden die persönliche Entwicklung, die Lernfortschritte und das Arbeitsverhalten des Kindes beschrieben. Der österreichische VS-Lehrplan bildet die Grundlage für die im Lernzielkatalog beschriebenen Lernziele.

Öffentlichkeitsrecht

1985 wurde der Projektschule das Öffentlichkeitsrecht auf Dauer verliehen. Das Öffentlichkeitsrecht besagt, dass unsere Schule den öffentlichen Schulen gleichgestellt ist. Es bedeutet, dass die Schüler/innen keine externen Prüfungen ablegen müssen und die jeweilige Leistungsbeurteilung offiziell anerkannt ist.

Kosten

Bei der Aufnahme ist eine einmalige Einschreibgebühr von € 865 zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Aufnahmegebühr von € 456 und einem Betrag in Höhe eines monatlichen Schulgelds, welches für den September des ersten Schuljahres angerechnet wird.

Das monatliche Schulgeld beträgt im Schuljahr 2024/25 € 409. Das Schulgeld wird jährlich valorisiert und ist zwölf Mal im Jahr zu bezahlen. Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Schule besuchen, vermindert sich das Schulgeld um 25 %.

Im Schulgeld sind der Mitgliedsbeitrag für den Verein, die Kosten für das Mittagsessen, für das verschränkte Ganztagesmodell und für Investitionen beinhaltet.

Es besteht die Möglichkeit, um eine Zuzahlung zum monatlichen Schulgeld aus dem Solidaritätsfonds der PSG anzusuchen.

Vereins- und Elternmitarbeit

Pro Kind und Schuljahr müssen 40 Stunden Elternmitarbeit geleistet werden. Das heißt, es ist mit durchschnittlich einer Stunde pro Woche zu rechnen. Sind zwei Kinder gleichzeitig an der Schule, solltest du mit etwa 60 Stunden pro Schuljahr rechnen.
Man kann in Vereinsfunktionen, in Arbeitskreisen, die sich um die Schulverwaltung und -erhaltung kümmern, bei Freitagskursen, Aktionstagen, als Begleitung und Unterstützung von Schulaktivitäten, Projekten und Ausflügen mitarbeiten. Mehr Infos dazu findest du auf der Vereinsseite.

Aufnahmeprozedere

Beim Infoabend und beim Tag der offenen Tür im Oktober gibt es die Möglichkeit, die Schule, das pädagogische Team, das pädagogische Konzept und den Verein kennenzulernen. Diese Termine können wahrgenommen werden, sie sind jedoch nicht verpflichtend.

Verpflichtend und somit Voraussetzung für die Aufnahme ist der Neuaufnahme-Elternabend im November. Zu diesem werden alle Eltern, die ihr Kind für das folgende Schuljahr angemeldet haben, eingeladen.

Anfang Dezember werden den Familien die Aufnahmeverträge zugesandt. Diese müssen unterschrieben und die Aufnahmegebühr bezahlt werden. Wird der Schulplatz nicht wahrgenommen, kann eine Familie auf der Warteliste nachrücken. Bis Weihnachten sind alle Schulplätze verteilt. Im Jänner erfolgt die Schuleinschreibung und damit ist die Aufnahme abgeschlossen.

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Unser Ziel ist die Entfaltung der individuellen Potentiale des Kindes zu bewussten Fähigkeiten.

Schulleben

Unsere Schule ist der Ort, wo gemeinsames Wachsen stattfinden kann.

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Was die Schule ist

  • Private vierklassige Volksschule mit Öffentlichkeitsrecht
  • Unterricht nach dem österreichischen Lehrplan für Volksschulen
  • Mo, Di, Do, Fr geöffnet von 07:45 – 16:00 Uhr,
    Mittwoch von 07:45 – 13:25 Uhr
  • Lern-, Lebens- und Erfahrungsraum mit großzügigem Garten
Häufige Fragen
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Ganzheitliche Pädagogik

In unserer gelebten Beziehungskultur auf Augenhöhe fördern wir soziale Kompetenzen und prägen sie durch Anerkennung und Gleichwürdigkeit. Die Kinder begreifen dabei ihren eigenen Wert und den Wert anderer. Diese Erfahrung der Verbundenheit ermöglicht es den Kindern, sich zu öffnen, Aufmerksamkeit und Interesse zu entwickeln und somit lernbereit zu sein. Konflikte sehen wir als wertvolle Lernmöglichkeiten, die wir aufgreifen und gemeinsam betrachten.

Verschränkter Unterricht

Arbeitsphasen und Freizeit wechseln einander im Tagesablauf ab.
Die Kinder haben keine Hausaufgaben, die Festigung des Lehrstoffes erfolgt in den über den Tag verteilten und an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Arbeitsphasen. Der Unterricht endet am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag um 15.15 Uhr, am Mittwoch um 13.25 Uhr.

Leistungsbeurteilung

Die Beurteilung erfolgt mit dem Lernzielkatalog – „Buch der Lernziele“ werden die persönliche Entwicklung, die Lernfortschritte und das Arbeitsverhalten des Kindes beschrieben. Der österreichische VS-Lehrplan bildet die Grundlage für die im Lernzielkatalog beschriebenen Lernziele.

Öffentlichkeitsrecht

1985 wurde der Projektschule das Öffentlichkeitsrecht auf Dauer verliehen. Das Öffentlichkeitsrecht besagt, dass die Schule, die es verliehen bekommen hat, den öffentlichen Schulen gleichgestellt ist. Es bedeutet, dass die Schüler/innen keine externen Prüfungen ablegen müssen und die jeweilige Leistungsbeurteilung offiziell anerkannt ist.

Kosten

Bei der Aufnahme ist eine einmalige Einschreibgebühr von € 729 zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Aufnahmegebühr von € 384 und einem Betrag in Höhe eines monatlichen Schulgelds, welches für den September des ersten Schuljahres angerechnet wird.

Das monatliche Schulgeld beträgt im Schuljahr 2022/23 € 345. Das Schulgeld wird jährlich valorisiert und ist zwölf Mal im Jahr zu bezahlen. Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Schule besuchen, vermindert sich das Schulgeld um 25 %.

Im Schulgeld sind der Mitgliedsbeitrag für den Verein, die Kosten für das Mittagsessen, für das verschränkte Ganztagesmodell und für Investitionen beinhaltet.

Es besteht die Möglichkeit, um eine Zuzahlung zum monatlichen Schulgeld aus dem Solidaritätsfonds der PSG anzusuchen.

Vereins- und Elternmitarbeit

Es fallen ca. 40 Stunden pro Schuljahr an. Das heißt, es ist mit durchschnittlich einer Stunde pro Woche zu rechnen. Sind zwei Kinder gleichzeitig an der Schule, solltest du mit etwa 60 Stunden pro Schuljahr rechnen.
Man kann in Vereinsfunktionen, in Arbeitskreisen, die sich um die Schulverwaltung und -erhaltung kümmern, bei Freitagskursen, Aktionstagen, als Begleitung und Unterstützung von Schulaktivitäten, Projekten und Ausflügen mitarbeiten. Mehr Infos dazu findest du auf der Vereinsseite.

Aufnahmeprozedere

Es gibt beim Infoabend und beim Tag der offenen Tür im Oktober die Möglichkeit, die Schule, das pädagogische Team, das pädagogische Konzept und den Verein kennen zu lernen. Diese Termine können wahrgenommen werden, sie sind jedoch nicht verpflichtend.

Verpflichtend und somit Voraussetzung für die Aufnahme ist der Neuaufnahme-Elternabend im November. Zu diesem werden alle Eltern, die ihr Kind für das folgende Schuljahr angemeldet haben, eingeladen.

Anfang Dezember werden den Familien, deren Kinder jedenfalls aufgenommen werden können, die Aufnahmeverträge zugesandt. Diese müssen unterschrieben und mit dem Nachweis, dass die Aufnahmegebühr einbezahlt wurde, bis zu einem festgesetzten Datum an die Schule retourniert werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann das Kind im Jänner in die Schule eingeschrieben werden. Mit der Schuleinschreibung ist die Aufnahme abgeschlossen.

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